
Arbeiten mit Subunternehmern aus der EU
Subunternehmer aus Europa
Der Fachkräftemangel im deutschen Handwerk stellt viele Betriebe vor große Herausforderungen. Eine mögliche Lösung besteht in der Zusammenarbeit mit Subunternehmen aus anderen EU-Staaten. Doch bevor man diese Option in Betracht zieht, sind einige wesentliche Aspekte zu beachten, insbesondere in Bezug auf rechtliche Rahmenbedingungen, die Prüfung der Qualifikation und die rechtlichen Risiken.
Viele der nachstehenden Regelungen treffen auch auf die Kooperation mit deutschen Subunternehmern zu. Zusätzlich sind einige Regelungen zu beachten, die grenzüberschreitend gelten. Diese Checkliste bietet eine Übersicht. Mit Dank an HWK Konstanz für die Zusammenstellung.
Rechtliche Rahmenbedingungen prüfen:
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Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG): Das AEntG regelt die Bedingungen, unter denen Arbeitnehmer aus dem Ausland nach Deutschland entsendet werden können. Subunternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter in Deutschland mindestens die gleichen Arbeitsbedingungen erhalten wie einheimische Arbeitnehmer. Dies umfasst:
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Mindestlohn: Entsandte Arbeitnehmer haben Anspruch auf den deutschen Mindestlohn. Die Einhaltung des Mindestlohns muss dokumentiert und nachgewiesen werden.
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Arbeitszeiten: Es gelten die deutschen Regelungen zu Arbeits- und Ruhezeiten. Dazu gehört die maximale Arbeitszeit pro Woche, Pausenregelungen und Ruhezeiten zwischen den Schichten.
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Urlaubsansprüche: Entsandte Arbeitnehmer haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub nach deutschem Recht.
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Gewerbeanmeldung und A1-Bescheinigung:
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Gewerbeanmeldung: Subunternehmen, die dauerhaft oder wiederholt in Deutschland tätig sind, müssen ihr Gewerbe anmelden. Dies gilt besonders für Tätigkeiten im Bau- und Handwerkssektor, die häufig wiederkehrend stattfinden.
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A1-Bescheinigung: Diese Bescheinigung bestätigt, dass der entsandte Arbeitnehmer im Heimatland sozialversichert ist. Sie muss bei der zuständigen Behörde im Heimatland des Subunternehmens beantragt werden und dient als Nachweis gegenüber den deutschen Behörden.
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Steuerrechtliche Aspekte:
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Umsatzsteuer: Subunternehmen, die Dienstleistungen in Deutschland erbringen, müssen sich mit den Regelungen zur Umsatzsteuer auseinandersetzen. Dies kann eine Registrierung beim deutschen Finanzamt erforderlich machen.
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Lohnsteuer: Auch wenn die Mitarbeiter des Subunternehmens im Heimatland sozialversichert sind, können sie in Deutschland lohnsteuerpflichtig werden. Lohnsteuerpflicht in Deutschland tritt in der Regel ein, wenn der Mitarbeiter mehr al 183 Tage pro Jahr in Deutschland arbeitet. Hierbei sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden, um die genauen Verpflichtungen zu klären.
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Arbeitsschutz und Sicherheitsbestimmungen:
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Tätigkeiten auf Baustellen und in gefährlichen Umgebungen unterliegen strengen Sicherheits- und Arbeitsschutzbestimmungen. Die Einhaltung dieser Vorschriften muss durch Schulungen und Sicherheitsausrüstung sichergestellt werden.
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Rechtliche Risiken und deren Minimierung:
1. Haftungsrisiken bei der Erbringung von Leistungen:
a. Mängelhaftung: Wenn das Subunternehmen mangelhafte Leistungen erbringt, haftet der Hauptunternehmer gegenüber dem Auftraggeber. Zwar hat der Hauptunternehmer gegen den Subunternehmer dann in aller Regel einen Regressanspruch. Um das Risiko jedoch zu minimieren, sollten im Vertrag klare Gewährleistungs- und Nachbesserungsregelungen festgelegt werden. Zudem kann eine Haftpflichtversicherung des Subunternehmens sinnvoll sein.
b. Verzögerung und Nichterfüllung: Verzögerungen oder Nichterfüllung von Leistungen können zu Vertragsstrafen und Schadensersatzforderungen führen. Verträge sollten daher genaue Fristen, Vertragsstrafen und Regelungen zur Entschädigung bei Verzögerungen enthalten.
2. Haftungsrisiken im Hinblick auf Sozialversicherungsbeiträge und Mindestlöhne:
a. Sozialversicherungsbeiträge: Bei der Beauftragung von Subunternehmen besteht das Risiko, dass die Mitarbeiter des Subunternehmens als Scheinselbstständige betrachtet werden. Dies kann zur Folge haben, dass der Hauptunternehmer für die nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträge haftet. Um dieses Risiko zu minimieren, sollte geprüft werden, ob die entsandten Mitarbeiter eine A1-Bescheinigung vorlegen können, die ihre Sozialversicherung im Heimatland bestätigt.
Unabhängig davon haftet der Hauptunternehmer auch für nicht geleistete Sozialversicherungsbeiträge des Subunternehmers.
b. Mindestlohn: Der Hauptunternehmer ist verantwortlich dafür, dass die Mindestlohnvorschriften eingehalten werden. Bei Verstößen haftet er für die Differenz zwischen dem gezahlten und dem gesetzlichen Mindestlohn. Es sollte daher vertraglich sichergestellt werden, dass das Subunternehmen die Mindestlohnvorschriften einhält und regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden.
3. Haftungsrisiken in Hinblick auf Arbeitnehmer aus Drittstaaten:
Wenn der Hauptunternehmer weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass der Subunternehmer Arbeitnehmer für den Auftrag einsetzt, die keine Aufenthalts- und/oder Arbeitserlaubnis haben (bei Drittstaatsangehörigen ohne Pass eines EU-Landes), stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Zu beachten ist, dass es auch den Einsatz mehrerer Subunternehmer nacheinander (Weitervergabe durch ersten Subunternehmer) betrifft.
Minimierung der rechtlichen Risiken:
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Detaillierte Verträge: Verträge mit Subunternehmen sollten detailliert und umfassend sein. Sie sollten klare Regelungen zu den folgenden Punkten enthalten:
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Leistungsumfang und Qualität: Definition der zu erbringenden Leistungen und der erwarteten Qualitätsstandards.
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Zahlungsmodalitäten: Festlegung der Zahlungsbedingungen, einschließlich möglicher Abschlagszahlungen und Endabrechnung.
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Haftung und Gewährleistung: Regelungen zur Haftung bei Mängeln und zur Gewährleistung.
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Kündigungsbedingungen: Bedingungen, unter denen der Vertrag vorzeitig beendet werden kann.
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Regelmäßige Kontrollen und Audits: Um die Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen, sollten regelmäßige Kontrollen und Audits durchgeführt werden. Dies umfasst sowohl die Überprüfung der Arbeitsbedingungen als auch die Qualität der erbrachten Leistungen.
Zudem sollten Nachweise und Unbedenklichkeitserklärung der staatlichen Stellen sowie über die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge und Mindestlöhne verlangt werden. Eine Auflistung der vorzulegenden Unterlagen befindet sich am Ende dieses Textes.
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Schulung und Aufklärung: Die Mitarbeiter des Hauptunternehmens sollten regelmäßig über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Risiken bei der Zusammenarbeit mit Subunternehmen informiert und geschult werden. Dies hilft, potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
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Rechtliche Beratung: Eine enge Zusammenarbeit mit rechtlichen und steuerlichen Beratern ist unerlässlich. Diese können bei der Erstellung und Überprüfung von Verträgen, der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und der Minimierung rechtlicher Risiken unterstützen.
Fazit:
Die Zusammenarbeit mit Subunternehmen aus anderen EU-Staaten kann eine effektive Lösung für den Fachkräftemangel im deutschen Handwerk darstellen. Durch die sorgfältige Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die gründliche Überprüfung der Qualifikationen und die vertragliche Absicherung können Handwerksbetriebe die rechtlichen Risiken minimieren und eine erfolgreiche Kooperation sicherstellen. Dies erfordert jedoch eine gewissenhafte Planung und eine enge Zusammenarbeit mit rechtlichen und steuerlichen Beratern.